Die Herrschaft der Krone

Das Wort des Herzogs von Drachenstein ist Gesetz. Obwohl er jedes Jahr schwört, die Prinzipien der Fünf Regeln des Erfards hochzuhalten, könnte der amtierende Herzog mit einem einzigen Federstreich alles außer Kraft setzen, wenn ihm danach wäre. Dessen Auslegung liegt alleine in seinen Händen. Er hat das Recht, die Befehle jedes herzöglichen Funktionärs oder Verwalters zu widerrufen. Er hat außerdem die absolute Befehlsgewalt über alle Zweige der drachensteinischen Regierung. Sei es das Militär, die Schatzkammer oder die einzelnen Ministerien. Jeder der Vorgesetzten  aller Zweige der Regierung ist dem Herzog Rechenschaft schuldig. Nicht einmal die  Kirche kann gegen diese Macht etwas tun. All diese Rechte sind dem Herzog aufgrund der althergebrachten Traditionen des Herzogtums verliehen worden.
Zu diesen Traditionen gehört auch, dass der nächste Blutsverwandte des Monarchen nach dessen Tod den Thron erbt. Kinder gelten als die nächsten Verwandten, gefolgt von Geschwistern, Eltern, Großeltern, Tanten und Onkeln, Nichten und Neffen sowie Vettern und Basen des ersten Grades, in dieser Reihenfolge. Jeder dessen Verwandtschaftsgrad entfernter als die genannten ist, hat keinen Anspruch auf den Thron. Obwohl Drachenstein seit Generationen von Männern regiert wurde, sind im System der Erbfolge beide Geschlechter berechtigt. Angeheiratete Verwandte haben keinen Anspruch auf den Thron.
Jedoch gehört auch zu der Tradition jährlich zum Erfardsfest auf die Fünf Regeln des Erfards zu schwören. Der Legende nach erwacht ansonsten ein schreckliches Unheil in den Rothorngebirge und wird das Herzogtum mit Angst und Schrecken überziehen. So kommt es, das Jahr für Jahr der Herzog auf die fünf Regeln den Eid ablegt und er danach handelt.
 

Die Fünf Regeln des Erfards

  1. Alle denkenden Wesen sind Herren über ihre Seelen und Er darf sie nicht unter Seinem Willen knechten.
  2. Er ist  verantwortlich für Leib und Wohl seines Volkes, Er hat nach dessen Bedürfnissen zu handeln.
  3. Er ist Vorbild für sein Volk, und soll sich als solches Verhalten.
  4. Er ist der oberste Richter, Gesetzgeber und Heerführer .Sein Wort ist Gesetz.
  5. Er soll nur soviel von seinem Volk verlangen, wie Er selbst bereit ist zu geben.

Der Rat der Dreizehn


-Aus "Drachenstein - mein Land, meine Nation", Olivar Twast um 1089
Nicht Ein, nicht Fünf und nicht Neun ist die Zahl der Berater des HERZOGES, sondern Dreizehn.
Nicht Ein, nicht Fünf und nicht Neun, denn Dreizehn ist die Zahl des EWIGEN GLÜCKS und so hört der Herzog auf Dreizehn Weiber und Kerle.
Nicht Ein, nicht Fünf und nicht Neun, denn Dreizehn sind WEISE, denn das Schicksal hat sie erwählt.
So sind es die VÖGTE, Gesandte der Provinzen ANGELMAR, ALTERAN und DAMOR, bestimmt durch das Volk.
So ist es das Schwert des Reiches, der HERRFÜHRER des HERZOGES, bestimmt von der Krone selbst.
So ist es der MÄCHTIGSTE der mächtigen MAGUSE, bestimmt von den Orden und Gilden der Arcanen.
So ist es der höchste der Höchste  des MINISTERiales FÜR INNERES, bestimmt von der Krone selbst.
So sind es die FÜNF HÖCHSTEN DES PENTATIOM, Geweihte des starken GOR, der klugen IGMA, der lieblichen PAXA, der listigen ERIS und des schweigsamen MORS.
So ist es der OBERSTE RICHTER des Reiches, bestimmt von der Krone selbst.
So ist es der höchste der Höchste  des MINISTERiales FÜR ÄUSSERES, bestimmt von der Krone selbst.
So viele es sind, die im Rat vertreten sind, so viele Probleme sind es, wenn er tagt um dem HERZOG Rat zu geben.
Dreizehn sind es, die gerufen werden, wenn bestimmt wird ein neuer Lehnsherr, wenn es regnet Gold für das REICH oder bei Fragen des Heeres.
Dreizehn sind es die gerufen werden wenn Böses geschieht, wenn das Land geplagt wird von Fluten, durch Dürren oder dunklen Wesen.
Dreizehn sind es, die treffen zusammen einmal im Jahre für ein Woche und ein Tag um zu geben dem HERZOG Rat.

Vom Vogtrecht und den Verwaltungsprovinzen

Im Herzogtum werden alle fünf Jahre von den Schulzen und Bürgermeistern der Siedlungen drei Vögte gewählt. Ein Vogt ist im Reich ein Verwalter und Schirmherr einer Provinz.
Jeder der großen freien Städten ist eine Provinz zugeteilt. So befindet sich die Stadt Elchfurth in der Provinz Angelmar. Die Provinz umfasst große Gebiete der Mark und Marschlande. Die Hauptstadt Drachenstein, Naaban, liegt in der Verwaltungsprovinz Alteran. Teile der Mark, der Marschlanden und ganz Schellenhain ergeben Alteran. Die letzte Provinz trägt den Namen Damor. Der Grunewald, Teile der Mark und der Marschlanden bilden die Provinzen. Erfardsburg, das Zentrum der fünf Götter-Kirche liegt in Damor.
Der Vogt der jeweiligen Provinz hat seinen Sitz in jener Ortschaft, wo er auch Bürgermeister ist. Der Vogt wird für fünf Jahre gewählt, von jenen Schulzen und Bürgermeistern dessen Siedlungen in der jeweiligen Provinz liegen. Die Wahlen finden immer in den jeweiligen freien Städten hinter verschlossenen Türen statt. Ist das Amt des Vogtes nach den fünf Jahren abgelaufen kann er nicht erneut gewählt werden. So ist es, dass sogar solche Hinterwälder wie aus Tieftal eine Rolle in der Reichspolitik spielen könnten.
Ein Vogt kann jederzeit vom amtierenden Herzog abgesetzt werden, sollte er dem Reich oder der Krone nicht treu sein. Anschließend werden Neuwahlen Ausgerufen.

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